Giftmülldeponie Münchehagen SAD

….kritische Betrachtung der Vereinbarung:

Kritische Anmerkungen zum Entwurf sind (unterstrichen)

SAD Münchehagen Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Anrainerkommunen
sowie der Anwohnergemeinschaft

Hier: Entwurf einer Verlängerung der bestehenden Vereinbarung
vom 29.04.1999, Vorschlag der Kommunen vom 13.05.2022


Es ist doch sehr erstaunlich, dass die Kommunen von sich aus diesen Entwurf vorlegen, der sie
doch in ihren Eingriffsmöglichkeiten und Rechten völlig einschränkt und der voll auf der Linie der
niedersächsischen Landesregierung liegt.


Kritische Anmerkungen zum Entwurf (unterstrichen)
Präambel
In Absatz 2 heißt es:

Aktuell ist die SAD auf dem heutigen Stand der Technik gut gesichert …
Das trifft nicht zu, denn schon in den 90er Jahren war eine komplette
Einkapselung Stand der Technik. Ebenso wie eine Wasserhaltung auf
dem Gelände, auf die man verzichtete.


… und wird in einem zuverlässigen Monitoring überwacht.
Über die Zahl und Lage der notwendigen Messstellen kann man
streiten, aber das Bewertungsgremium hat selbst offene Fragen in
Bezug auf die NW- und SW-Ecken der Deponie und die
Unterströmung der Schlitzwand formuliert. Die Darstellung ist zu
positiv, um das Gefährdungspotential kleinzureden.


In Absatz 3 heißt es:

In Würdigung und Anerkenntnis dieser gemeinsam erzielten Erfolge und getragen von dem
Willen, am Übergang in die neue Projektphase der Langzeit-Nachsorge die bisherigen Erfolge
für die Zukunft zu sichern, bekräftigen die Vertragsparteien nachdrücklich die in der Präambel
der Vereinbarung vom 29.04.1999 formulierten grundsätzlichen Ziele und bekennen sich zu
ihrer Verantwortung, auch künftig alles zur Abwehr von Gefahren zu tun …


Man bekennt sich zur Gefahrenabwehr (Position des Landes
Niedersachsen)., aber nicht zur Schadensbeseitigung.
Zum Leitziel der Beseitigung des Giftmülls heißt es nämlich:


Daher sind in ständiger Verfolgung dieses Ziels und unter Berücksichtigung des
Verhältnismäßigkeitsprinzips die technischen Möglichkeiten einer Dekontamination ohne nachhaltige
Umweltbeeinträchtigungen laufend zu evaluieren.


Dieser Satz ist reine Augenwischerei, denn die Dekontamination wird
unter die Vorbehalte a) der technischen Möglichkeiten und b) der Kosten
gestellt.
Zu a): Die Machbarkeit solcher Projekte wurde schon in den 90er Jahren
nachgewiesen und ist in heutiger Zeit mehrfach unter Beweis gestellt
worden. Wichtiger aber noch: Die Vereinbarung benennt keine Stelle, die
Methoden zur Giftmüllbeseitigung von sich aus, aktiv prüfen oder gar
vorschlagen soll. Für die „Evaluation“ ist also niemand zuständig. Es wird
nichts passieren. Es ist ein reines Lippenbekenntnis.
Zu b): Das „Prinzip der Verhältnismäßigkeit“ ist eine politisch-juristische
Zauberformel der jüngeren Zeit, mit der man Umweltprojekte aller Art
kippen kann. Bestes Beispiel ist die Salzabwassereinleitung der K + S in
die Weser, die unter Anwendung des Kostenarguments weiter stattfinden darf. Immer der Projektbetreiber zieht die „zu teuer“-Karte. Das sollten
aber nicht die Kommunen von sich aus im Vertrag vorsehen!




Die Kooperation innerhalb dieser Vereinbarung unter Beibehaltung des beschriebenen Leitziels macht
es möglich, das zwischen den Vertragsparteien anhängige verwaltungsgerichtliche Verfahren weiterhin
ruhen zu lassen.

Viel deutlicher kann man ein Stillhalteabkommen nicht formulieren. (vgl.
unten)


§ 1 Laufzeit, Kündigung
Absatz 1, Satz 1

Die Vereinbarung zwischen den Parteien vom 29.04.1999, die zuletzt im Jahr 2020 geändert
und verlängert wurde, gilt in der Fassung dieser Verlängerungsvereinbarung ab dem
01.01.2025 bis zum 31.12.2054 fort.


Eine Laufzeit von 30 Jahren (mit jeweils 10jähriger Verlängerung)
dient dem Vergessen.
Und selbst die 1 ½ jährige Kündigungsfrist unterliegt weiteren
Einschränkungen
:
Absatz 3, Satz1

Die Vereinbarung kann außerordentlich mit einer Kündigungsfrist von 18 Monaten nur bei
Vorliegen gewichtiger fachlich-inhaltlicher Gründe (z.B. eine Dekontamination ist nach
Einschätzung des Bewertungsgremiums mit verhältnismäßigen Mitteln möglich) zum Ende eines
auf eine Statusuntersuchung folgenden Kalenderjahres gekündigt werden.

Also nur alle 5 Jahre und nur wenn irgendjemand (die
Landesregierung?) die Gründe als fachlich-inhaltlich relevant
akzeptiert.
Der Clou aber kommt noch. Im folgenden Satz heißt es:


Seitens der beteiligten Kommunen ist der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung nur
einheitlich möglich; außerordentliche Kündigungen aus dem o.g. Grund durch einzelne kommunale
Vertragsparteien sind nicht möglich.

Wenn also eine Gemeinde, sagen wir mal Niedernwöhren (wohin sich
kontaminiertes Grundwasser bewegt), aussteigen möchte, die anderen
aber weiter in der Vereinbarung bleiben wollen, kann Niedernwöhren den
Vertrag nicht kündigen und muss stillhalten.
Wenn solch eine Regelung im Entwurfstext von den Gemeinden selbst
kommt, muss man das wohl als Selbst-Verstümmelung verstehen.


§ 3 Bewertungsgremium
Das Bewertungsgremium hat die Aufgabe, auf Grund der erfassten Daten
Handlungsempfehlungen an das Land Nds. auszusprechen.

Absatz 2

Diese Empfehlungen haben u.a. die Aufgabe, zum fachlich frühestmöglichen Zeitpunkt die Frage
zu beantworten, ob und ggf. welche ergänzenden Maßnahmen zur Sicherung oder zur
Dekontamination der Altlast Münchehagen unter Berücksichtigung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich werden.


Es ist unvorstellbar, dass das Gremium auf der Grundlage
fortgeschriebener Daten nun (plötzlich) die Beseitigung von
Schadstoffen empfiehlt. Das Gremium ist so angelegt, dass es bei
Empfehlungen zur Sicherung bleiben wird. Ebenso wenig plausibel sind „ergänzende Maßnahmen … zur Dekontamination“. So etwas
gibt es nicht. Auch hier wieder die Betonung der
„Verhältnismäßigkeit“ als Dauer-Abwehr-Argument.


§ 4 Abschlussbestimmungen
Die Regelungen der bisherigen Vereinbarung gelten weiter,
verbunden mit folgender Langzeitverpflichtung:
Absatz 2

Die in § 4 der Kooperationsvereinbarung vom 29.04.1999 bzw. seit dem 22.6.2016 in § 5 der
Kooperationsvereinbarung geregelte Frist sowie die Verpflichtung, die Klage in der
Berufungsinstanz beim OVG Lüneburg ruhen zu lassen, verlängern sich entsprechend der
Geltungsdauer dieser Verlängerungsvereinbarung.


Hier wird den Kommunen/Anwohnern der Zahn gezogen! Dieses
Stillhalteabkommen ist in Verbindung mit den Kündigungsmodalitäten
zu sehen. D.h. damit ist eine juristische Auseinandersetzung über die
Beseitigung der Giftmülldeponie für alle Zeiten vom Tisch.



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Ein paar Worte zur Sitzungsvorlage des Rehburg-Loccumer
Bürgermeisters Martin Franke für seine Ausschüsse und den Rat.

Sie ist voller Fehleinschätzungen und enthält unrichtige Darstellungen. Er schreibt:

Im Laufe der Jahre ist damit ein sehr engmaschiges Überwachungsnetz auf und im
Umfeld der SAD entstanden, das, Stand heute, praktisch keine Zweifel daran lässt,
dass die Sicherung insofern erfolgreich betrieben wird, dass keine Schadstoffe aus
der Deponie austreten.
Richtig ist, dass die Messstellendichte reduziert wurde und natürlich
noch Schadstoffe aus der Deponie austreten, und zwar am Fuße der
Schlitzwand im Westen und Süden. In welchem Umfang ist allerdings
unklar.



Weil aktuell die technischen Möglichkeiten der Beseitigung der SAD ohne erhebliche und
potenziel schwerste Umweltauswirkungen von allen Beteiligten nicht gesehen
werden, ist damit der aktuelle Zustand akzeptabel, weil im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten optimal.
Das ist eine krasse Fehleinschätzung! Wen meint er mit „alle
Beteiligten“? Richtig ist, dass es weltweit mehrere Beispiele gibt, bei
denen vergleichbare Giftmüllmengen schadlos für die Umwelt der
jeweiligen Deponiestandorte beseitigt wurden. Abgesehen davon
gehören viele einzelne technische Verfahren heute zum Standard der
Beseitigung kontaminierten Materials. In welcher Kombination sie hier
bei uns zum Einsatz kommen müssten, wäre zu untersuchen.
Jedenfalls ist der aktuelle Zustand solange nicht akzeptabel wie das
Bewertungsgremium noch offene Fragen hat. Gar von „optimal“ zu
sprechen, muss auf völliges Unverständnis stoßen.


Wesentlicher Bestandteil dabei ist natürlich, dass eine Langzeitnachsorge nicht mit
vergleichsweise kurz laufenden Verträgen abgesichert werden kann, so dass eine
grundlegende Überarbeitung der Vereinbarung ansteht, die diesen Systemwechsel
berücksichtigt.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Langzeitnachsorge soll
Abläufe der Datenerfassung automatisieren und verstetigen, die
Bewertung vereinfachen und die Kosten verringern. Ähnliches müsste
das Land Niedersachsen im Rahmen der Sicherungspflicht sowieso
machen. Die vertragliche Vereinbarung aber bindet die
Anrainerkommunen und die Anwohner an ein Verfahren des
Stillhaltens ohne wesentliche Eingriffsmöglichkeiten.


Geplant ist, die Unterzeichnung der Vereinbarung voraussichtlich in der 33. KW. Sollte nicht in
allen Kommunen bis dahin die abschließende Ratsentscheidung vorliegen, würde die
Vereinbarung ggf. unter einen entsprechenden Vorbehalt gestellt.

Einen solchen Beschluss noch eben vor der Sommerpause (in
Petershagen sogar während der Ferien) durchziehen zu wollen,
halten wir für extrem bürgerfeindlich. Eine Diskussion in der
Öffentlichkeit ist nicht erwünscht. Der Zeitdruck ist außerdem
völlig unbegründet, denn der bestehende Vertrag läuft ja noch bis
2026, und der „Systemwechsel“, wie Franke das nennt, könnte
durchaus noch im Herbst diskutiert werden.

Woher also die Eile und das undemokratische Verhalten?

Protestaktion am Kohlekraftwerk Lahde

 

Eisbären beteiligen sich an der Hafenblockade des Kraftwerks Lahde
Im Rahmen der Klimaaktionswoche blockierten Umweltaktivisten mit der Unterstützung von Eisbären den Hafen des Kraftwerks Heyden in Lahde.
Auf einer Eisscholle ließen sich die Eisbären auf dem Kanal treiben. Umweltaktivisten unterstützen die Blockade mit Schlauchbooten und Kanus und Kajaks. Die Forderung ist:
Abschaltung des Kohlekraftwerks Heyden bis 2020.
Die Klimakrise ist da: Die Bäume vor unserer Haustür vertrocknen, Grönland schmilzt, Menschen auf der ganzen Welt leiden unter mörderischen Temperaturen und Trinkwassermangel. Es steht auf dem Spiel, ob wir zukünftigen Generationen einen bewohnbaren Planeten hinterlassen.
Das Kraftwerk Heyden muss schnellstens vom Netz. Das Kraftwerk ist nicht kompatibel mit dem schnellen Ausbau der regenerativen Energien. Gutachten belegen die notwendige Abschaltung.
Die Umweltgruppe Wiedensahl verstärkt die Aktionen am Kraftwerk in Lahde.
Nachtwanderungen, Führungen und Beameraktionen haben die letzten Wochen geprägt.
Die Eisbären werden nun zum Widerstandsymbol gegen das Kraftwerk Heyden.
Als nächstes werden kreative Aktionen ums Kraftwerk und auf dem Kanal Folgen. Die vorgelagerte Insel auf dem Kanal soll zum symbolisch schmelzenden Eisberg umgewandelt werden. Vorbereitungen laufen bereits.
Verschiedene Untersuchungen belegen, dass Eisbären infolge der Erderwärmung und das immer frühere Abschmelzen des Packeises weniger Robben jagen und erheblich an Gewicht verlieren, bis hin zum Verhungern

Protestaktion am Kohlekraftwerk Lahde

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Umweltgruppe Wiedensahl und Infoladen Bückeburg beteiligen sich

an der Aktionswoche zum Ergebnis der Kohlekommission .

 

Textquelle: https://www.ende-gelaende.org/de/news/aufruf-zur-aktionswoche/

Schmelzende Gletscher, steigende Meeresspiegel, Artensterben, stärkere und häufigere Wetterextreme – dies sind nur einige der vielen Folgen des Klimawandels. Besonders hart trifft es diejenigen, die am wenigsten dazu beigetragen haben: schon jetzt verlieren Menschen im Globalen Süden wegen der Klimakrise ihr Zuhause. Die Klimakrise verschärft die bestehenden Ungerechtigkeiten weltweit. Mit solchen Zukunftsaussichten sollte es selbstverständlich sein, die Auswirkungen des Klimawandels auf ein Minimum zu begrenzen. Doch die Realität in der Politik sieht anders aus: Dort beschlossene Klimaschutz-Maßnahmen sind nicht mehr als Augenwischerei.

So auch die sogenannte „Kohlekommission“. Eigentlich sollte sie laut der Bundesregierung einen Vorschlag zum Kohleausstieg erarbeiten und ein Enddatum festlegen, um die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens zu garantieren. Von diesen Zielen ist mittlerweile allerdings keine Rede mehr. Es zeichnet sich ab, dass Energiekonzerne ihre Interessen durchsetzen können, und dass die Abschaltung von Kohlekraftwerken erst weit nach 2020 beginnen soll – und selbst das mit hohen Entschädigungen und nur im Einverständnis mit den Konzernen. Ein solches Ergebnis würde bedeuten, dass einzelne Kraftwerke noch über Jahrzehnte aktiv bleiben würden. Damit werden die Interessen von Konzernen vor den Schutz des Planeten gestellt.

Trotzdem wird versucht werden, das Ergebnis der Kohlekommission als „Konsens“ darzustellen, welches die gesellschaftliche Auseinandersetzung um Kohle beenden soll. Dem stellen wir uns entgegen: der Konflikt wird weiter gehen, denn das Ergebnis ist kein Konsens. Es wird in keinster Weise ausreichen, um die Klimakatastrophe aufzuhalten. Darum akzeptieren wir es auch nicht. Wir fordern den Kohleausstieg jetzt!

Darum rufen wir dazu auf, euren Widerstand auf die Straße zu tragen. Zeigt, dass ihr nicht damit einverstanden seid, dass die Zukunft des Planeten verspielt wird. Vom 01.02 bis zum 10.02. werden in ganz Deutschland Proteste gegen das Ergebnis der Kohlekommission stattfinden. Zum Auftakt werden wir zunächst am Freitag, den 01.02. in Berlin am Bundesministerium für Wirtschaft und Energie starten. Dort, am Tagungsort der Kohlekommission, wollen wir zeigen, dass der Konflikt um die Kohle noch nicht befriedet ist. Danach werden Aktionen in Leipzig, Hamburg, München und Köln starten, gefolgt von einer dezentralen Aktionswoche im gesamten Bundesgebiet. Macht mit, informiert euch bei euren lokalen Klimagruppen über deren Vorhaben oder organisiert eure eigenen Aktionen. Beteiligt euch, und zeigt, dass die Zukunft des Klimas nicht durch einige wenige bestimmt wird, sondern durch uns alle!

Ende Gelände und weitere Klimagerechtigkeitsgruppen

Uranzug nahe Gronau blockiert

Blockade_Urantransport_Gronau-WEB-1[1]Uranzug nahe Gronau blockiert

Gegen 17:45 Uhr haben sich Antiatomaktivist_innen auf der Zugstrecke Münster-Gronau an zwei Betonblöcken im Gleisbett festgekettet. Zwei Aktivist_innen haben sich vor einem mit Uranhexafluorid beladenen Güterzug, zwei dahinter, angekettet. Der Zug kann so auch über keinen anderen Weg in die Urananreicherungsanlage der Firma Urenco im westfälischen Gronau einfahren.

Die Antiatomaktivist_innen protestieren mit der Blockadeaktion gegen die Atomindustrie: „Die Urananreicherungsanlage besitzt eine unbefristete Betriebsgenehmigung und ist vom sogenannten Atomausstieg ausgeschlossen. Wir wollen hier die menschen- und umweltverachtende Uranverarbeitung unterbrechen“ so eine der angeketteten Personen. Die Atomanlage versorgt 1/10 des Weltmarktes mit angereichertem Uran. Damit stellt die Anlage in Gronau einen elementar wichtigen Zuliefervertrieb für AKW weltweit dar.

Bei Uranhexafluorid handelt es sich um einen radioaktiven Stoff, welcher zusätzlich zur Strahlung weitere Gefahren birgt. Bei der Freisetzung von UF6 reagiert dieses mit dem Wasser aus der Luft zu Stoffen (u.a. Flusssäure), die schon in geringen Konzentrationen zu Nierenschäden, starken Verätzungen und Tod im Umkreis von bis zu 2km führen können.

Das Geschäft rund um die Atomindustrie ist ein globales Unterfangen. Das Uranhexafluorid (UF6) hat einen nicht unbeachtlichen Transportweg hinter sich. Nach Abbau des radioaktiven Urans in Kanada, den USA und Kasachstan wurde es in diesem Fall nach Port Hope (Kanada) gebracht, um in der dortigen Konversionsanlage in UF6 umgewandelt zu werden. Danach wird es nach Gronau transportiert, dort angereichert, um dann in einer anderen Anlage zu Brennelementen weiterverarbeitet zu werden. Erst danach werden die Brennelemente in die AKW geliefert.

Die Atomindustrie ist grob verantwortungslos. Abgesehen von dem hier beschriebenen Weg gibt es zahlreiche weitere Abbauländer für Uran. Viele davon befinden sich bewusst in Ländern in denen kein Geld für Arbeits- und Umweltschutz ausgegeben wird, geschweige denn internationales Interesse an der Wahrung solcher Rechte bestünde. Dass viele der Produktionsschritte nicht in Deutschland stattfinden, ist also kein Zufall. Die hiesige Atomindustrie profitiert von der Ausbeutung in den sogenannten Randländern des Weltwirtschaftsmarktes.

Bei der Anreicherung fällt zudem eine Menge abgereichertes Uran an. Auch dieses ist noch schwach radioaktiv und als Schwermetall giftig. Zur Zeit bleibt ein Teil in Gronau und lagert dort unter freiem Himmel, ein anderer Teil wird per Bahn nach Frankreich transportiert, um dort in Uranoxid umgewandelt zu werden. Danach soll es zurück nach Gronau, um dort langfristig gelagert zu werden. Die Urananreicherungsanlage wird so selbst auch zu einem Atommülllager. „Das ist gefährlich und nicht zu verantworten. Deswegen gehen wir entschlossen gegen diese Anlage vor“, erklärt eine der Aktivist_Innen.

„Die Produktion von Atomstrom muss jetzt eingestellt werden. Der Prozess ist nicht ohne massive Zerstörung von Lebensräumen, erhebliche Unfallgefahren und unfassbare Mengen hochgefährlichen und unendlich lang strahlenden Abfalls möglich; wie auch bei jedem anderen profitorientierten, industriellen Prozess wird Zerstörung als Kollateralschaden nicht nur hingenommen, sondern als unabdingbar dargestellt und durchgesetzt. Wir werden uns solange gegen Atomenergie zur Wehr setzten, bis die letzte Atomanlage stillgelegt ist.“ erklärt eine der angeketteten Personen.

Die Atomindustrie spiegelt unsere kaputt-kapitalisierte Welt wider. Es wird auf Biegen und Brechen an einem offensichtlich gescheiterten System festgehalten, was Umwelt und Menschen gleichermaßen gefährdet. Wir wissen nicht, wohin mit dem Müll, wir ignorieren die bekannten Gefahren und wir scheißen darauf, dass wir der Welt einen Haufen strahlenden Abfalls hinterlassen.

Nicht vor und nicht zurück – stilllegen! Jetzt!

Weitere Informationen und direkten Kontakt zu den angeketteten Menschen unter:

www.urantransport.de

Pressekontakte:
E-Mail: kontakt@urantransport.de und urantransporte@nirgenwo.info

Blockade 1: Zwischen Bahnhof Metelen Land und Bahnhof Steinfurt-Burgsteinfurt, in der Metelener Heide direkt am See:

0151 471 736 27

Blockade 2: Zwischen Bahnhof Gronau und Bahnhof Ochtrup. Von Ochtrup Richtung Gronau auf der Ochtruper Straße fahrend hinter dem Goorbach, vor der Urananreicherungsanlage:

0151 478 251 42

Empörung auch vom BBU über Genehmigung zur Gasförderung in Schaumburg

Die BBU kritisiert Niedersachsens Einstieg in die Förderung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten

Bonn/Hannover/Lüdersfeld. Mit Empörung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) auf die erteilte Bohrgenehmigung für die Firma Lauenhagengas reagiert. Geplant ist die Förderung der Kohflözgasvorkommen im niedersächsischen Lüdersfeld. Hatte die niedersächsische Landesregierung bislang eine kritische Haltung zur Gasförderung in unkonventionellen Lagerstätten an den Tag gelegt, zeigt sich jetzt, dass sie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bei Bohrgenehmigungen problemlos gewähren lässt. Davon profitieren die Gasförderunternehmen, während Mensch und Natur das Nachsehen haben. Der BBU fordert die Landesregierung auf, dem ein Ende zu bereiten. In der Fracking-Diskussion hatte die Landesregierung versucht, Tight-Gas-Reservoirs zu konventionellen Lagerstätten zu erklären und damit einem Fracking-Verbot in diesen Gesteinsschichten zu entgehen. Doch diese Argumentation greift hier nicht: Bei den Kohleflözgasvorkommen handelt es sich eindeutig um unkonventionelle Lagerstätten, deren Erkundung und Ausbeutung sich verbieten sollte. Doch auch hier gibt Niedersachsen nun den Startschuss. Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Erfahrungen damit sind in Deutschland praktisch nicht vorhanden. Dennoch wird leichtfertig ohne jede Umweltverträglichkeitsprüfung oder Öffentlichkeitsbeteiligung die Genehmigung erteilt. Die Region Schaumburg wird so zum Freilandexperiment. Dabei ist gerade dieser Standort denkbar ungeeignet. Die geringe Tiefenlage bietet kaum eine Überdeckung. Der Standort ist vom früheren Kohlebergbau zerrüttet und schon heute lassen sich Methanausgasungen aus dem Untergrund beobachten.“ Offenbar wiederholt das Land die Fehler, die schon zur verborgenen Etablierung des Frackings führten. Anstatt die Folgen einer Technik vorab zu ermitteln und zu bewerten, wird ohne Hemmungen losgebohrt. Damit werden Fakten und künftige Standards geschaffen, die sich kaum noch korrigieren lassen. Es stellt sich auch die Frage, wer für mögliche Schäden dieser Gasförderung aufkommt. Während das LBEG von einer umfassenden Beteiligung des Landkreises spricht, wurde diesem nach Informationen des BBU der Bohrbetriebsplan jedoch gar nicht vorgelegt. Zugleich ist dem BBU unverständlich, wie Wasserbehörde und Landrat auf dieser lückenhaften Basis ihr Einvernehmen erklären können, auf das sich das LBEG nun bezieht. Der BBU fordert daher die niedersächsische Landesregierung auf, das LBEG anzuweisen, die Bohrgenehmigung unverzüglich zurückzunehmen.

Landkreis Schaumburg: Aufsuchungsbohrung genehmig

Presseinformation des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG):

Die LauenhagenGas GmbH darf ihre Aufsuchungsbohrung Lüdersfeld II im ehemaligen Obernkirchener Steinkohlenrevier im Landkreis Schaumburg vornehmen. Alle beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereichten Anträge sind jetzt zugelassen. Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde im Einvernehmen mit dem Landkreis Schaumburg erteilt.

Das LBEG hat alle Anträge entsprechend des Bundesberggesetzes (BBergG) sowie des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) unter Beteiligung der Samtgemeinde Lindhorst, der Gemeinde Lüdersfeld und der Fachbehörden des Landkreises Schaumburg geprüft. Dabei wurden sämtliche Aspekte des Umwelt-, Arbeits- und Nachbarschaftschutzes berücksichtigt. Der Bohrplatz ist asphaltiert. Das Bohrloch wird teleskopartig mit mehreren Stahlrohren ausgebaut und mit Zement abgedichtet. Das Unternehmen hat nachgewiesen, dass es finanziell und fachlich in der Lage ist, eine bergbauliche Aufsuchung durchzuführen.

Zudem hat die Lauenhagen Gas GmbH jetzt beim LBEG die Zusammenlegung der Erlaubnisfelder „Steinhude-Restfläche“ (ehemaliger Inhaber ENGIE E&P Deutschland GmbH, ca. 475 km²) und „Lauenhagen“ (ca. 24 km²) zur Erlaubnis „Lauenhagen-Erweiterung“ beantragt. Kern des Antrags ist eine Verkleinerung der Fläche, nur ein Teil des bisherigen Erlaubnisfeldes „Steinhude-Restfläche“ soll verlängert werden. Das neu entstandene Feld ist etwa 211 Quadratkilometer groß und erstreckt sich über Bereiche der Landkreise Schaumburg und Nienburg sowie der Region Hannover. Zurzeit werden die von der Erlaubnis betroffenen Landkreise und Gemeinden über den Antrag informiert.

Durch die Erlaubnis besitzt die LauenhagenGas GmbH das grundlegende Recht, in dem festgelegten Gebiet Erdöl und Erdgas aufsuchen zu dürfen.