Allgemein
Protestaktion am Kohlekraftwerk Lahde
Umweltgruppe Wiedensahl und Infoladen Bückeburg beteiligen sich
an der Aktionswoche zum Ergebnis der Kohlekommission .
Textquelle: https://www.ende-gelaende.org/de/news/aufruf-zur-aktionswoche/
Schmelzende Gletscher, steigende Meeresspiegel, Artensterben, stärkere und häufigere Wetterextreme – dies sind nur einige der vielen Folgen des Klimawandels. Besonders hart trifft es diejenigen, die am wenigsten dazu beigetragen haben: schon jetzt verlieren Menschen im Globalen Süden wegen der Klimakrise ihr Zuhause. Die Klimakrise verschärft die bestehenden Ungerechtigkeiten weltweit. Mit solchen Zukunftsaussichten sollte es selbstverständlich sein, die Auswirkungen des Klimawandels auf ein Minimum zu begrenzen. Doch die Realität in der Politik sieht anders aus: Dort beschlossene Klimaschutz-Maßnahmen sind nicht mehr als Augenwischerei.
So auch die sogenannte „Kohlekommission“. Eigentlich sollte sie laut der Bundesregierung einen Vorschlag zum Kohleausstieg erarbeiten und ein Enddatum festlegen, um die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens zu garantieren. Von diesen Zielen ist mittlerweile allerdings keine Rede mehr. Es zeichnet sich ab, dass Energiekonzerne ihre Interessen durchsetzen können, und dass die Abschaltung von Kohlekraftwerken erst weit nach 2020 beginnen soll – und selbst das mit hohen Entschädigungen und nur im Einverständnis mit den Konzernen. Ein solches Ergebnis würde bedeuten, dass einzelne Kraftwerke noch über Jahrzehnte aktiv bleiben würden. Damit werden die Interessen von Konzernen vor den Schutz des Planeten gestellt.
Trotzdem wird versucht werden, das Ergebnis der Kohlekommission als „Konsens“ darzustellen, welches die gesellschaftliche Auseinandersetzung um Kohle beenden soll. Dem stellen wir uns entgegen: der Konflikt wird weiter gehen, denn das Ergebnis ist kein Konsens. Es wird in keinster Weise ausreichen, um die Klimakatastrophe aufzuhalten. Darum akzeptieren wir es auch nicht. Wir fordern den Kohleausstieg jetzt!
Darum rufen wir dazu auf, euren Widerstand auf die Straße zu tragen. Zeigt, dass ihr nicht damit einverstanden seid, dass die Zukunft des Planeten verspielt wird. Vom 01.02 bis zum 10.02. werden in ganz Deutschland Proteste gegen das Ergebnis der Kohlekommission stattfinden. Zum Auftakt werden wir zunächst am Freitag, den 01.02. in Berlin am Bundesministerium für Wirtschaft und Energie starten. Dort, am Tagungsort der Kohlekommission, wollen wir zeigen, dass der Konflikt um die Kohle noch nicht befriedet ist. Danach werden Aktionen in Leipzig, Hamburg, München und Köln starten, gefolgt von einer dezentralen Aktionswoche im gesamten Bundesgebiet. Macht mit, informiert euch bei euren lokalen Klimagruppen über deren Vorhaben oder organisiert eure eigenen Aktionen. Beteiligt euch, und zeigt, dass die Zukunft des Klimas nicht durch einige wenige bestimmt wird, sondern durch uns alle!
Ende Gelände und weitere Klimagerechtigkeitsgruppen
Giftmülldeponie Münchehagen
Uranzug nahe Gronau blockiert
Uranzug nahe Gronau blockiert
Gegen 17:45 Uhr haben sich Antiatomaktivist_innen auf der Zugstrecke Münster-Gronau an zwei Betonblöcken im Gleisbett festgekettet. Zwei Aktivist_innen haben sich vor einem mit Uranhexafluorid beladenen Güterzug, zwei dahinter, angekettet. Der Zug kann so auch über keinen anderen Weg in die Urananreicherungsanlage der Firma Urenco im westfälischen Gronau einfahren.
Die Antiatomaktivist_innen protestieren mit der Blockadeaktion gegen die Atomindustrie: „Die Urananreicherungsanlage besitzt eine unbefristete Betriebsgenehmigung und ist vom sogenannten Atomausstieg ausgeschlossen. Wir wollen hier die menschen- und umweltverachtende Uranverarbeitung unterbrechen“ so eine der angeketteten Personen. Die Atomanlage versorgt 1/10 des Weltmarktes mit angereichertem Uran. Damit stellt die Anlage in Gronau einen elementar wichtigen Zuliefervertrieb für AKW weltweit dar.
Bei Uranhexafluorid handelt es sich um einen radioaktiven Stoff, welcher zusätzlich zur Strahlung weitere Gefahren birgt. Bei der Freisetzung von UF6 reagiert dieses mit dem Wasser aus der Luft zu Stoffen (u.a. Flusssäure), die schon in geringen Konzentrationen zu Nierenschäden, starken Verätzungen und Tod im Umkreis von bis zu 2km führen können.
Das Geschäft rund um die Atomindustrie ist ein globales Unterfangen. Das Uranhexafluorid (UF6) hat einen nicht unbeachtlichen Transportweg hinter sich. Nach Abbau des radioaktiven Urans in Kanada, den USA und Kasachstan wurde es in diesem Fall nach Port Hope (Kanada) gebracht, um in der dortigen Konversionsanlage in UF6 umgewandelt zu werden. Danach wird es nach Gronau transportiert, dort angereichert, um dann in einer anderen Anlage zu Brennelementen weiterverarbeitet zu werden. Erst danach werden die Brennelemente in die AKW geliefert.
Die Atomindustrie ist grob verantwortungslos. Abgesehen von dem hier beschriebenen Weg gibt es zahlreiche weitere Abbauländer für Uran. Viele davon befinden sich bewusst in Ländern in denen kein Geld für Arbeits- und Umweltschutz ausgegeben wird, geschweige denn internationales Interesse an der Wahrung solcher Rechte bestünde. Dass viele der Produktionsschritte nicht in Deutschland stattfinden, ist also kein Zufall. Die hiesige Atomindustrie profitiert von der Ausbeutung in den sogenannten Randländern des Weltwirtschaftsmarktes.
Bei der Anreicherung fällt zudem eine Menge abgereichertes Uran an. Auch dieses ist noch schwach radioaktiv und als Schwermetall giftig. Zur Zeit bleibt ein Teil in Gronau und lagert dort unter freiem Himmel, ein anderer Teil wird per Bahn nach Frankreich transportiert, um dort in Uranoxid umgewandelt zu werden. Danach soll es zurück nach Gronau, um dort langfristig gelagert zu werden. Die Urananreicherungsanlage wird so selbst auch zu einem Atommülllager. „Das ist gefährlich und nicht zu verantworten. Deswegen gehen wir entschlossen gegen diese Anlage vor“, erklärt eine der Aktivist_Innen.
„Die Produktion von Atomstrom muss jetzt eingestellt werden. Der Prozess ist nicht ohne massive Zerstörung von Lebensräumen, erhebliche Unfallgefahren und unfassbare Mengen hochgefährlichen und unendlich lang strahlenden Abfalls möglich; wie auch bei jedem anderen profitorientierten, industriellen Prozess wird Zerstörung als Kollateralschaden nicht nur hingenommen, sondern als unabdingbar dargestellt und durchgesetzt. Wir werden uns solange gegen Atomenergie zur Wehr setzten, bis die letzte Atomanlage stillgelegt ist.“ erklärt eine der angeketteten Personen.
Die Atomindustrie spiegelt unsere kaputt-kapitalisierte Welt wider. Es wird auf Biegen und Brechen an einem offensichtlich gescheiterten System festgehalten, was Umwelt und Menschen gleichermaßen gefährdet. Wir wissen nicht, wohin mit dem Müll, wir ignorieren die bekannten Gefahren und wir scheißen darauf, dass wir der Welt einen Haufen strahlenden Abfalls hinterlassen.
Nicht vor und nicht zurück – stilllegen! Jetzt!
Weitere Informationen und direkten Kontakt zu den angeketteten Menschen unter:
Pressekontakte:
E-Mail: kontakt@urantransport.de und urantransporte@nirgenwo.info
Blockade 1: Zwischen Bahnhof Metelen Land und Bahnhof Steinfurt-Burgsteinfurt, in der Metelener Heide direkt am See:
0151 471 736 27
Blockade 2: Zwischen Bahnhof Gronau und Bahnhof Ochtrup. Von Ochtrup Richtung Gronau auf der Ochtruper Straße fahrend hinter dem Goorbach, vor der Urananreicherungsanlage:
0151 478 251 42
Zwischenlager Leese nicht zukunftsfähig
Empörung auch vom BBU über Genehmigung zur Gasförderung in Schaumburg
Die BBU kritisiert Niedersachsens Einstieg in die Förderung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten
Landkreis Schaumburg: Aufsuchungsbohrung genehmig
Presseinformation des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG):
Die LauenhagenGas GmbH darf ihre Aufsuchungsbohrung Lüdersfeld II im ehemaligen Obernkirchener Steinkohlenrevier im Landkreis Schaumburg vornehmen. Alle beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereichten Anträge sind jetzt zugelassen. Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde im Einvernehmen mit dem Landkreis Schaumburg erteilt.
Das LBEG hat alle Anträge entsprechend des Bundesberggesetzes (BBergG) sowie des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) unter Beteiligung der Samtgemeinde Lindhorst, der Gemeinde Lüdersfeld und der Fachbehörden des Landkreises Schaumburg geprüft. Dabei wurden sämtliche Aspekte des Umwelt-, Arbeits- und Nachbarschaftschutzes berücksichtigt. Der Bohrplatz ist asphaltiert. Das Bohrloch wird teleskopartig mit mehreren Stahlrohren ausgebaut und mit Zement abgedichtet. Das Unternehmen hat nachgewiesen, dass es finanziell und fachlich in der Lage ist, eine bergbauliche Aufsuchung durchzuführen.
Zudem hat die Lauenhagen Gas GmbH jetzt beim LBEG die Zusammenlegung der Erlaubnisfelder „Steinhude-Restfläche“ (ehemaliger Inhaber ENGIE E&P Deutschland GmbH, ca. 475 km²) und „Lauenhagen“ (ca. 24 km²) zur Erlaubnis „Lauenhagen-Erweiterung“ beantragt. Kern des Antrags ist eine Verkleinerung der Fläche, nur ein Teil des bisherigen Erlaubnisfeldes „Steinhude-Restfläche“ soll verlängert werden. Das neu entstandene Feld ist etwa 211 Quadratkilometer groß und erstreckt sich über Bereiche der Landkreise Schaumburg und Nienburg sowie der Region Hannover. Zurzeit werden die von der Erlaubnis betroffenen Landkreise und Gemeinden über den Antrag informiert.
Durch die Erlaubnis besitzt die LauenhagenGas GmbH das grundlegende Recht, in dem festgelegten Gebiet Erdöl und Erdgas aufsuchen zu dürfen.
Geplante Gasförderung der Firma Lauenhagengas in Schaumburg stoppen
……Pressemitteilung Umweltgruppe 08.Februar 2017……
Geplante Gasförderung der Firma Lauenhagengas in Schaumburg stoppen
Die durch das Unternehmen Lauenhagengas geplante Gasförderung in Lüdersfeld darf nicht im genehmigt werden. Die Gasförderung aus einer unkonventionellen Gaslagerstätte birgt unkalkulierbare Risiken für Mensch und Natur .
Eine geplante Erdgasförderung steht ebenfalls dem Masterplan 100% Klimaschutz“ des Landkreises Schaumburg entgegen. Es wäre ein Schritt zurück, so der Landrat Jörg Farr in einem Gespräch mit der Umweltgruppe . Der „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz“ solle andere Ausrichtung der Energiegewinnung beinhalten. Wir sind mit dem Landrat einer Meinung, dass die Gasförderung klimapolitisch ein Schritt zurück wäre.
Ebenfalls sind wir der gleichen Meinung wie die der SPD in Schaumburg, die seit 2015 die Räume für zeitgemäße, umweltfreundliche Methoden zur Energiegewinnung zugestellt werden, so Meinhard Behrens von der Umweltgruppe Wiedensahl.
Meinhard Behrens führt weiter aus, dass die Gasförderung aus unkonventionellem Gasvorkommen im eindeutigen Widerspruch zu der Zielsetzung unsere Gesellschaft in Schaumburg liegt. Gasaufsuchung im Landkreis absolut abzulehnen. Der Flächenverbrauch zur prognostizierten Gasförderung ist wesentlich höher als bei der heutigen Gasförderung in Niedersachsen. Es gibt keine Notwendigkeit diese Vorkommen bis zum Ausstieg aus Kohlenwasserstoffen zu fördern. Die gesundheitsgefährdenden Einflüsse, im Zusammenhang mit konventioneller Gasförderung, sind in Niedersachsen seit einigen Jahren entbrannt. Ärzte, Bürger und Gesundheitsministerien diskutieren über erhöhte Krebsfälle rund um Gasförderstätten. Schaumburg ist einer der dicht besiedeltesten Landkreise in Niedersachsen. Es ist unverantwortlich in dieser Besiedlungsstruktur eine Gasförderung zu planen. Die Förderung in nur 500m Tiefe und im Umfeld von alten Kohleabbaugebieten werden die Haftungsfragen nicht eindeutig klären lassen. Die Versicherung der Bonität wird nicht zu eindeutigen Schadensregulierung führen. Die Betroffenen im Landkreis Schaumburg werden sich auf langwierige Rechtsstreitigkeiten einstellen müssen, mit offenem Ausgang. Das Austreten von Methan an die Oberfläche und Ausströmen von Gasen in alten Schachtanlagen durch Kluft Strukturen, werden sich bei einer Förderung nicht ausschließen lassen. Dieses Risiko lässt sich heute nicht beziffern. Das Unternehmen Lauenhagengas bzw. PVG hat keinerlei positive Referenzen für eine erfolgreiche Gasaufsuchung im Kohlenflöz nachzuweisen. Die einzige vergleichbare Bohrung der PVG wurde in Hamm durchgeführt. Die Analyse des Gasvorkommens in Hamm ergab, dass sich eine lukrative Förderung nicht ergebe. Die Stadtwerke haben sich in Hamm von dem Vorhaben und damit von PVG verabschiedet. Den Bürgern in Hamm hat dies Millionen Euro gekostet, so Maik Fahlbusch
von der Umweltgruppe
Der Verzicht auf eine Grundwassermonitoring zeigt in welcher Richtung die Firma seitens Umweltschutz handelt. Ohne Grundwassermonitoring werden die Anwohner und Landwirte im Ungewissen gelassen. Unabhängig von der Anzahl heute genutzter Brunnen muss ein Monitoring ein Selbstverständnis sein.
Generell werden Krankheitsbilder in der Zukunft immer wieder die Frage aufstellen, liegt es an den Gasförderstätten? Ähnlich wie in der heutigen schwach besiedelten Gasförderregionen wird dieser Punkt die Gesellschaft in Schaumburg weit mehr beschäftigen. Immobilien werden den Preis verlieren oder gänzlich unverkäuflich werden, Grundstücke für Investitionen werden mit einem zusätzlichen negativen Punkt bewertete bzw. wie in heutigen Gasförderregionen weniger getätigt. Fragen zum zukünftigen Förderbetrieb wird ausgewichen. Schlimmer noch, es wurde bekannt, dass die Firma den Aufsuchungsraum Richtung Norden und Osten erweitert.
Die Firma Lauenhagengas weicht Fragen zum wirtschaftlichen Förderbetrieb aus. Eine Firma die nicht weiß wie ein wirtschaftlicher Förderbetrieb aussieht, bzw. nicht sagen kann wie die Förderung nach Fund von förderfähigen Gas von statten gehen soll, ist nicht glaubwürdig.
Das Signale von der Politik an die Firmen sollten klar sein, die Schaumburger Gesellschaft wird sich keine Förderung von Gas vorstellen können. EXXON und Lauenhagengas muss klar gemacht werden, das Investitionen für die Aufsuchung und Förderung von Gas in Schaumburg kein Sinn hat. Aus klimapolitischen Positionierungen unserer Schaumburger Gesellschaft ist dieses nicht vereinbar.
Wir freuen uns, dass Firmen in Schaumburg investieren wollen, das Signal geht an Firmen die sich auf unsere Schaumburger Klimaschutz Kommitments einlassen.
Wir wollen unser dichtbesiedelte Region nicht unnötig mit Gesundheitsrisiken belegen, Zukunft für andere Generationen nicht unnötig aufs Spiel setzen, Lebensqualität verbessern und nicht verschlechtern, Grundstücks- und Immobilienpreise oder Investitionsbegehren nicht unnötig belasten.
Mit dieser klaren Botschaft sollten Firmen von Anfang an von unserer Politik konfrontiert werden.
Wir wünschen der Firma Lauenhagengas und EXXON viel Erfolg bei der Neuausrichtung Ihrer Geschäftsfelder. Für die beschlossene Transformation von Fossilen hin zu Erneuerbare Energien brauchen wir Firmen die innovativ an Systemen arbeiten um den Klima und Umweltschutz voranzutreiben. Mit diesen Projekten sind sie willkommen in unserer Schaumburger Gesellschaft.
Felder für innovative Lösungen, mit dem Know How dieser Firmen, sind als Beispiel die auszuarbeitenden Sanierungskonzepte für die Giftmülldeponie Münchehagen oder die Standortsuche für die Umlagerung der 12000 rostenden Fässer Atommüll in Leese im benachbarten Landkreis Nienburg.
Den gesellschaftlichen Konsens in Schaumburg umsetzen
Gasförderung in Schaumburg stoppen.
Presseinformation Oberlandgericht Celle
Keine Haftung für Verletzung eines Polizeibeamten
Demonstrant haftet nicht für Verletzung eines Polizeibeamten bei MOX-Transport
CELLE. Ein Beklagter, der Mitte November 2012 gegen einen MOX-Transport (Brennelemente-Transport) von der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield (Großbritannien) zum Kernkraftwerk nach Grohnde demonstriert hat, muss dem Land Niedersachsen nicht die Kosten erstatten, die aufgrund der Verletzung eines Polizeibeamten am Rande des Einsatzes entstanden sind. Dies hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Celle mit seinem Urteil vom 8. Dezember 2016 entschieden (5 U 44/16). Er hat damit die Entscheidung des Landgerichtes Hannover vom 2. Februar 2016 aufgehoben.
Der Beklagte hatte sich zunächst an den Transport-LKW gekettet, wurde von Polizeibeamten befreit und von der Straße gebracht. Erst im Anschluss daran, bei Maßnahmen zur Personalienfeststellung, verletzte sich nach Überzeugung des Senats ein Polizeibeamter an der Hand und war bis Ende März 2013 arbeitsunfähig. Im dem Rechtsstreit hat das Land Heilbehandlungskosten und Bezüge des Beamten in Höhe von rund 15.000 € erstattet verlangt.
Dem hat der Senat nicht entsprochen. In diesem Einzelfall habe sich in der bedauerlichen Verletzung des Polizisten nicht das spezifische Einsatzrisiko verwirklicht. Der Senat habe nämlich nicht feststellen können, dass zwischen der Verletzung und einem rechtswidrigen Verhalten des Beklagten ein so enger Zusammenhang besteht, dass der Beklagte für den entstehenden Schaden aufkommen müsse. Der Beklagte sei im Zeitpunkt der Verletzung, wie ein Video des Einsatzes belege, bereits jenseits der Leitplanke gewesen. Sein Transport von der Straße sei also abgeschlossen gewesen. Dadurch sei eine Zäsur eingetreten, die den Zusammenhang der Verletzung mit dem gesteigerten Einsatzrisiko des Beamten in diesem Fall entfallen lasse.
Berufungsverhandlung / Urteil wird am 08.Dezember erwartet
Zum Artikel unten: Skurriles Nachspiel zu MOX-Transport
Der Senat hatte dem Land sogar nahegelegt, die Klage zurück zu nehmen . Das wollte das Land nicht tun, aus grundsätzlichen Erwägungen. Wir gehen davon aus, dass wir mit der Berufung hier einen vollen Erfolg erzielen werden und eine Haftung verneint wird.
Das endgültige Urteil will das Oberlandgericht am 8. Dezember 2016 verkündet.
Hier der NDR Bericht vom 09.November 2016:
Skurriles Nachspiel zu MOX-Transport

Foto: Michaela Mügge
Demonstrant soll für das Missgeschick eines Polizisten zahlen, das er gar nicht verursacht hat
Berufungsverhandlung:Mi., 09.11.2016, 11.00 Uhr Oberlandesgericht Celle, Schloßpl. 2, 29221 Celle
(über Interesse / Solidarität vor Ort, am o.g. Termin, würden wir und freuen)
(2016-10-28 / Presseinfo) Weil sich ein Beamter beim hektischen Versuch der Personalien-Feststellung nach einer Aktion verletzte, soll ein Demonstrant jetzt über 15.121,72 € Heilkosten zahlen. Dabei lag dieser am Boden und hat sich völlig passiv verhalten. AKW-Gegner sehen darin einen indirekten Angriff auf die Versammlungsfreiheit und fordern vom Land, die Klage zurück zu nehmen. Die Berufungsverhandlung findet am 9. November vor dem OLG Celle statt.
Unter landesweiten Protesten wurden im November 2012 Plutonium-MOX- Brennelemente aus dem britischen Sellafield via Nordenham ins Niedersächsische AKW Grohnde transportiert. Kurz bevor der Transport das AKW erreichte, versammelten sich spontan mehrere Demonstranten, um ihn zu blockieren, einer von ihnen kettete sich mit einem Rohr unter dem LKW fest. Er wurde von der Polizei vom LKW gelöst, schmerzhaft von der Straße entfernt und unsanft über eine Leitplanke geworfen. Der Betroffene rollte eine Böschung hinunter und blieb dort – die Hände noch immer in dem Rohr gefesselt – benommen liegen. Ohne ihm die Chance zu geben, sich selber aufzurichten, versuchte ein Beamter ihn hochzuzerren, um die Personalien festzustellen. Weil der Beamte sich hierbei eine „Ruptur des Discus des linken Handgelenkes“ zugezogen habe, verlangt das Land Niedersachsen von dem Betroffenen 15.121,72 € für Heilkosten u.a.
Das Landgericht Hannover gab dem Land am 2.2.2016 überraschend recht und verwies darauf, dass auch ein Flüchtender für die Folgen seiner Flucht aufkommen müsse.
Das sei doch ziemlich abwegig, meint Rechtsanwalt Nickel aus Bielefeld, der für den Betroffenen Berufung beim OLG Celle eingelegt hat: „Das allgemeine Einsatzrisiko eines Polizeibeamten darf nicht auf einzelne Teilnehmende einer Demonstration abgewälzt werden“. Sein Mandant sei nicht geflüchtet, sondern habe wehrlos am Boden gelegen. Abseits der Straße habe es auch keine Risikosituation oder besondere Eile gegeben, die Personalien festzustellen. Wenn der Beamte sich verletzt habe, dann doch nicht aufgrund der Protest-Versammlung, sondern weil er sich bei einer normalen dienstlichen Maßnahme übereilt und ungeschickt verhalten habe.
Die Regionalkonferenz AKW Grohnde abschalten fordert vom Land die Rücknahme der unsinnigen Schadensersatzforderung. Offensichtlich wage das Land nicht, Legitimität und Legalität der öffentlichen Aktionen in Frage zu stellen und versuche jetzt, einen einzelnen Teilnehmer privat abzustrafen.
„Das Verfahren greift das Versammlungsrecht zwar nicht direkt an, aber für jede/n einzelnen TeilnehmerIn jeder Versammlung wäre es schon bedrohlich, für ungeschicktes und abwegiges Verhalten von Beamten außerhalb der Versammlung zur Kasse gebeten werden zu können“, wertet Peter Dickel, 2012 einer der Anmelder der Proteste um Grohnde, das Vorgehen des Landes.
Berufungsverhandlung:
- Mi., 09.11.2016, 11.00 Uhr Oberlandesgericht Celle, Schloßpl. 2, 29221 Celle
Rückfragen:
- Rechtsanwalt Sebastian Nickel, 0521 – 3932200
- Peter Dickel, 0174 – 3576821